Warum Georgien ?

Wirtschaftsstandort Georgien

Georgien ist Doppelbesteuerungsabkommen mit über 52 Staaten eingegangen. Dies bringt Vorzüge in der Steuergestaltung. Quellensteuer auf Dividenden deutscher, österreichischer und schweizer Unternehmen können in der richtigen Konstellation gesenkt werden.

Georgien hat trotz des wirtschaftlichen Booms ein geostrategisches Risiko, das jedoch differenziert zu betrachten ist. Ein Krieg oder eine vergleichbare politischen Krise ist derzeit nicht zu erwarten. Ebensowenig ist der Anschluß an die EU in den nächsten Jahren zu erwarten.

Georgien erlebt derzeit einen unvergleichlichen Aufschwung, ist, an der EU gemessen, mithin ein noch armer Staat mit starkem Stadt-Land-Gefälle mit vorwiegend landwirtschaftlicher Prägung. Der Grund hierfür ist der Mangel an Bodenschätzen und umsatzstarken Industriezweigen. Georgien als Mutterland des Weines ist für diesen und sein ausgezeichnetes Obst und Gemüse nicht erst seit Sowjet-Zeiten bekannt. Überdies können so Unternehmer mit ausländischen Verdienst extrem preiswert gut in Georgien leben. Eine Eigentumswohnungen in akzeptabler Ausstattung und Lage ist in der Hauptstadt Tbilisi bereits für 25.000€ erhältlich.

Territorialbesteuerung Einwanderungsbedingungen und Steuerpflicht

Georgien ist eines der offensten Länder der Welt. Seit Jahren vergibt Georgien als einziges Land der Welt fast allen Nationalitäten der Welt ein initial 365 Tage gültiges Aufenthaltsrecht bei Einreise. Dieser Titel inkludiert die Arbeitserlaubnis.

 

Interessant macht Georgien in diesem Zusammenhang die Begründung der Steuerpflicht.

Steuerpflicht ist auch hier zwar an die Verweildauer von 183 Tagen geknüpft, es ergeben sich jedoch vorteilhafte Besonderheiten. So zählen bei Berechnung der 183 Tage im Georgien auch sämtliche Auslandsaufenthalte, die zu geschäftlichen, medizinischen, studentischen oder auch touristischen Zwecken dienen.

Ein gelegentlicher Aufenthalt in Georgien, selbst wenn dieser unter 183 Tagen ausfällt, reicht also zur Tax Residency in Georgien aus.

Wenn man eine Immobilie mit Wert über 3 Millionen Lari ( 1 M € ) besitzt oder in den letzten 3 Jahren mehr als 200.000 Lari im Jahr nachweislich verdient hat, ist die sofortige Niederlassung problemlos umsetzbar.

Wer nach einem Jahr Aufenthalt in Georgien bleiben wird, kann einfach ein Work Residence Permit bis zu 40 Tage vor Ablauf des ersten Jahres beantragen. Dieses wird unkompliziert vergeben und jährlich erneuert, selbst wenn man sein Geld außerhalb Georgiens verdienen sollte. Ein Investoren-Visum ist für 300.000 Lari erhältlich.

Staatsbürgerschaft in Georgien erlangt man nach 5 Jahren Aufenthalt. Mit mittlerweile 99 Staaten durch die jüngste Entscheidung von Visa-Freiheit in der Europäischen Union ist der georgische Reisepass attraktiver geworden.

Besteuerung in Georgien

Ist die Aufenthaltssituation geklärt und Steuerpflicht im Lande gegeben, so ist der Vorteil, dass kaum Steuern erhoben werden. Wie erwähnt verfügt Georgien als einziges europäisches Land über eine Territorialbesteuerung, die ausschließlich in Georgien anfallendes Einkommen versteuert.

Georgiens Steuersystem orientiert sich an dem Estlands. Das estnische System der nachgelagerten Besteuerung verhalf dem Land zu einen nachhaltigen Boom, den nun auch Georgien auszunutzen sucht. Seit Januar 2017 wurde ein ähnliches System in Georgien implementiert, bei dem sämtliche Körperschaften ihre Gewinne mit einer 15% Flat Tax versteuern müssen, wenn die Gesellschafter sich diese als Dividende ausschütten lassen. Die Buchhaltung wird seither monatlich verbindlich gefordert.

Einzelunternehmer bis 30.000 Lari Umsatz, ohne Angestellte sind als sogenannte „Mikro-Unternehmer“ steuerfrei. Ein Klein-Unternehmer ist man bis 100.000 Lari Umsatz und zahlt maximal 3-5% Steuern.

Da wegen der territorialen Besteuerung auch keine Außensteuergesetze gelten, kann man mit georgischem Wohnsitz weltweit steuerfreie Einnahmen generieren und sich die Gewinne steuerfrei auszahlen lassen.

Auf inländisches Einkommen wie Gehälter ist eine 20%ige Flat Tax fällig.

Dividenden, Zinsen und Lizenzeinnahmen werden im Inland mit 5% besteuert. Kapitalertragssteuern fallen nur auf im Inland realisierte Kursgewinne an und die Grundsteuer beträgt unter 1%.

Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögenssteuern existieren nicht.

Die Umsatzsteuer liegt bei 18 %.

In Georgien sind keine Sozialversichungsbeiträge abzuführen. Lohnnebenkosten entfallen.

Georgier versteuern ihr georgisches Einkommen mit 20%.